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Gemeinde Büchen
– Der Bürgermeister –
Amtsplatz 1
21514 Büchen
Tel. 04155/8009-0
Fax. 04155/8009-999
E-Mail: info@gemeinde-buechen.de
Homepage: http://www.buechen.de
Die Gemeinde Büchen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister der Gemeinde Büchen. Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 Medienstaatsvertrag:
Herr Uwe Möller
– Der Bürgermeister –
Amtsplatz 1
D-21514 Büchen
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Grundsätzliche Hinweise zur Kommunikation per E-Mail
Hier ein paar Hinweise und Regeln, die Sie bei der Kommunikation per E-Mail beachten sollten: E-Mails ähneln den Postkarten der Briefpost. Auch Unbefugte können Sie ggf. lesen. Ob Sie der Gemeindeverwaltung Büchen per E-Mail schreiben, liegt allein bei Ihnen. Bis auf Weiteres dürfen wir Ihnen aber nur bei sehr allgemeinen Fragen per E-Mail antworten. Sie möchten sicherlich nicht, dass Unbefugte aus der Antwort der Gemeindeverwaltung Einblick in Ihre persönlichen, sozialen oder steuerlichen Verhältnisse nehmen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass eine ggf. erforderliche Antwort auf Ihre Fragen und Anträge weiterhin auf dem üblichen Weg (z.B. durch Telefonanruf oder Briefpost) erfolgen muss. Außerdem können auch aus technischen Gründen nicht in allen Fällen eingehende E-Mails elektronisch beantwortet werden. Bitte geben Sie daher für diese Zwecke in Ihrer E-Mail Ihre vollständige Anschrift und Ihre Telefon- sowie ggf. Telefaxnummer an. Eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation ist derzeit mit der Gemeindeverwaltung Büchen nicht möglich. Sie können eine Vielzahl von Schreiben und Anträgen per E-Mail an die Gemeindeverwaltung Büchen senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei fristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt. Nicht zulässig per E-Mail ist die Übersendung von Anträgen, Erklärungen und anderen Schriftstücken, wenn eine eigenhändige Unterschrift vom Gesetz vorgesehen ist (z.B. Widersprüche) oder wenn absolute Sicherheit über den Einsender bestehen muss (z. B. Anträge auf Schülerfahrkarten, auf Unterhaltsvorschuss, bei der Mitteilung einer Bankverbindung für Erstattungszwecke oder der Erteilung einer Einzugsermächtigung). Die auf diesen Seiten genannten E-Mail-Adressen sind also nicht geeignet, der Gemeindeverwaltung Büchen rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsbehelfe etc. zu übermitteln. Benutzen Sie hierzu bitte den Postweg oder die Versendung mittels Telefax (04155/8009-999). Die Gemeindeverwaltung Büchen ist aus Gründen der Gleichbehandlung gehalten, eingehende E-Mails grundsätzlich wie normale Briefpost zu behandeln. Sie können also durch die Kommunikation per E-Mail keine wesentlich beschleunigte Erledigung Ihres Anliegens erwarten. Die Beschleunigung durch den Wegfall von Postlaufzeiten bleibt Ihnen allerdings erhalten.